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   BGH, 05.04.1968 - 4 StR 67/68   

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https://dejure.org/1968,2291
BGH, 05.04.1968 - 4 StR 67/68 (https://dejure.org/1968,2291)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1968 - 4 StR 67/68 (https://dejure.org/1968,2291)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1968 - 4 StR 67/68 (https://dejure.org/1968,2291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1484
  • MDR 1968, 596
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Daß sich der Angeklagte - wie der überwiegende Teil der Hangtäter (vgl. H. Mayer, ZStrW 80, 148) - aus Willensschwäche zu seinen Straftaten hinreißen ließ, steht der Annahme eines verbrecherischen Hangs im Sinne der genannten Vorschrift ebensowenig entgegen wie der Annahme, dieser Hang sei gefährlich (vgl. BGH GA 1967, 111, 112; BGH NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68]; RGSt 73, 44, 46); denn die Gefährlichkeit eines Hangtäters setzt weder eine besondere verbrecherische Willensaktivität noch eine verbrecherische Grundeinstellung voraus (BGH GA 1965, 249; 250; RGSt 72, 259, 260; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 StR 557/70).

    Die gesetzliche Neufassung bezweckt, den Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung gegenüber der bisherigen Handhabung in der Praxis (vgl. BGH GA 1964, 245; BGH NJW 1968, 1484 - hierzu nunmehr BGH, Beschl. vom 2. April 1970 - 4 StR 21/70 - bei Dallinger MDR 1970, 560) einzuengen und auf einen besonders gefährlichen Täterkreis zu beschränken (ProtSondA S. 295, 2304; 1. Bericht S. 19).

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Während nach der früheren Fassung des Gesetzes (der §§ 20 a und 42 e StGB) und der darauf aufbauenden Rechtsprechung (vgl. die Entscheidung des Senats vom 5. April 1968 in NJW 1968, 1484) die Anordnung der Sicherungsverwahrung auch bei einem Täter in Betracht kam, von dem vorwiegend kleine Diebstähle oder Betrügereien wie übliche Zechprellereien zu erwarten waren, sollte durch die Gesetsesneufassung gerade der "unangemessen hohe" Anteil der Diebe und Betrüger an der Zahl der Sicherungsverwahrten herabgesetzt und bei "Tätern, die zu Diebstahl und Unterschlagung von Sachen mit verhältnismäßig unbedeutendem Wert, zu kleinen Zechprellereien ... und zu anderen Taten neigen, die die öffentliche Sicherheit und damit den Rechtsfrieden nicht schwerwiegend stören", von der Maßregel abgesehen werden (Ausschuß-Bericht a.a.O. S. 18 und 21).
  • BGH, 24.01.1969 - 4 StR 563/68

    Voraussetzungen für eine Kennzeichnung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher

    Strafbare Handlungen, die nur als Belästigungen der Allgemeinheit zu werten sind, die die Geschädigten nur als ärgerlich, nicht aber als wirklichen Nachteil empfinden, vermögen deshalb die Annahme, daß der Täter ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher sei, selbst dann nicht zu begründen, wenn zu erwarten ist, daß es immer wieder dazu kommen wird (vgl. BGHSt 1, 94, 101, 102 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 19, 98, 100 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63]; BGH NJW 1968, 1484).

    Bei einem mit Zuchthaus geahndeten Verbrechen verbietet sich eine solche Betrachtungsweise auch von selbst (vgl. BGH NJW 1968, 1484).

  • BGH, 13.09.1968 - 4 StR 372/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Zwar hängt die Zulässigkeit der Anstaltsunterbringung nicht davon ab, daß der Täter "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" weitere Straftaten, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen, begehen wird; es reicht schon die "bestimmte" Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten dieser Art aus (RGSt 71, 216, 218; BGH NJW 1951, 450; 1952, 836 [BGH 23.04.1952 - 5 StR 262/52]; JR 1959, 305; vgl. auch NJW 1968, 1484, 1485 [BGH 05.04.1968 - 4 StR 67/68] a.E.).
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 21/70

    Bestrafung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher

    Insoweit kann deshalb auch das Urteil des Senats vom 5. April 1968 - 4 StR 67/68 - (NJW 1968, 1484) nur noch bedingte Gültigkeit beanspruchen.
  • BGH, 24.09.1969 - 2 StR 313/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Rückfallbetrugs und versuchten

    Denn ein Täter ist nur dann gefährlich im Sinne des § 20 a StGB, wenn im Zeitpunkt der Hauptverhandlung eine bestimmte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß er auch in Zukunft durch weitere seinem Hang entspringende Straftaten den Rechtsfrieden erheblich stören wird (BGHSt 1, 94, 100 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; BGH NJW 1968, 1484).
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 289/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das setzt aber voraus, daß der Täter diese an sich wenig bedeutungsvollen Taten, die jetzt zur Aburteilung stehen, "in rascher Folge begangen" hat (BGH NJW 1968, 1484 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zu dieser Frage mit seinem in der Sache 4 StR 67/68 ergangenen Urteil vom 5. April 1968 (NJW 1968, 1484) wie folgt Stellung genommen:.
  • BGH, 17.09.1969 - 4 StR 315/69

    Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Feststellung der

    Strafbare Handlungen, die nur als Belästigung der Allgemeinheit zu werten sind, die die Geschädigten nur als ärgerlich, nicht aber als wirklichen Nachteil empfinden, vermögen deshalb die Annahme, daß der Täter ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher sei, selbst dann nicht zu begründen, wenn zu erwarten ist, daß es immer wieder dazu kommen wird (vgl. BGHSt 1, 94, 101, 102 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 19, 98, 100, 101 [BGH 06.09.1963 - 4 StR 325/63]; BGH NJW 1968, 1484).
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